Eidg. Fachausweis

Brunnenmeister/in BP

überwachen, kontrollieren, organisieren, entnehmen, messen

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Was macht ein/e Brunnenmeister/in BP?

Sauberes Wasser ist für unser Land die Regel, jedoch keine Selbstverständlichkeit. Allein schon die Umgebung des Grundwassers oder einer Quelle muss bestimmten Anforderungen an Sauberkeit und frei von Giftstoffen sein.

Brunnenmeisterin und Brunnenmeister stellen nicht nur diese Schutzzonen sicher. Sie wachen über die Hygiene des Wassers und die Betriebssicherheit der Wasserversorgungsanlage im Allgemeinen. Sie sorgen dafür, dass aus den Wasserhahnen sauberes Trinkwasser fliesst, ob es nun direkt aus einem Brunnen oder einer grossen Wasserverteileranlage kommt. Regelmässig kontrollieren sie die Desinfektionssysteme und Filteranlagen für die Wasseraufbereitung und programmieren die Messgeräte zur Überprüfung und Sicherstellung der Wasserqualität. Zu ihren Kontrollinspektionen gehören auch Leitungen und Pumpen, damit diese dicht und funktionstüchtig sind. Andernfalls ergreifen die Brunnenmeister und -meisterinnen die nötigen Reparaturmassnahmen. Zudem halten sie Hydrantenanlagen instand und überwachen die Löschwasserreserven.

Bei Neu- und Umbauten machen die Brunnenmeister und Brunnenmeisterinnen Kontrollarbeiten für die neu erstellten Installationen. Sie organisieren und übernehmen auch die Wasserzählerablesungen oder erstellen die Pikettpläne. In der Regel arbeiten sie für lokale Wasserversorgungsunternehmen.

Was und wozu?

  • Damit der Brunnenmeister die Anlagenteile einer Wasserverteilung vorschriftsgemäss überwachen oder in Betrieb nehmen kann, hält er sich an die geltenden Vorschriften und das Lebensmittelgesetz.
  • Damit die Brunnenmeisterin sicherstellen kann, dass das benötigte Material für den Betrieb und den Unterhalt der Wasserversorgung verfügbar ist, bewirtschaftet sie das Magazin und den Werkhof.
  • Damit der Brunnenmeister bei einer neuen Sportanlage sicherstellen kann, dass die installierte Wasserversorgungsanlage einwandfrei und nach geltenden Regeln läuft, kontrolliert er sie nach bestem Wissen.
  • Damit die Brunnenmeisterin in Sachen Wasserversorgung stets auf dem Laufenden ist, informiert sie sich über die neusten, technischen und ökologischen Errungenschaften.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Abgeschlossene Grundbildung mit EFZ und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in einem Wasserversorgungsunternehmen oder

b) ohne Berufsausbildung mindestens 7 Jahre praktische Tätigkeit in einem Wasserversorgungsunternehmen sowie

c) die erforderlichen Module bzw. gleichwertige Abschlüsse.
Ausbildung
9 Monate berufsbegleitende Weiterbildung.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Die Meister und Meisterinnen sind sich gewohnt, selbständig zu arbeiten. Überall, wo sie eintreffen, sind sie willkommen, weil man auf ihr verantwortungsvolles Handeln und Fachwissen zählen kann.
Schattenseite
Es gibt auch veraltete oder vernachlässigte Brunnen und private Wasserversorgungsanlagen, die erst dann ins Visier geraten, wenn es schon fast zu spät ist. Das bedeutet viel und zum Teil mühsame Arbeit.
Gut zu wissen
Brunnenmeister und Brunnenmeisterinnen sind von Neubau zu Hydrant, von Umbau zu Löschwasserversorgung und von da zurück ins Büro unterwegs. Dabei sind sie zwar im Alleingang tätig, treffen aber überall auf andere Fachleute und haben mit ganz unterschiedlichen Leuten zu tun. So vergeht der Alltag jedes Mal im Nu.

TOP 10 Anforderungen

sehr wichtig
unverzichtbar
sehr wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
wichtig
unverzichtbar
wichtig
wichtig

Karrierewege als Brunnenmeister/in BP

Weiterbildungsangebote von Fachschulen und Berufsverbänden.

Gebäudetechnikingenieur/in FH (Bachelor)

Gebäudetechniker/in HF, Gebäudeautomatiker/in HF (eidgenössisches Diplom)

Brunnenmeister/in BP

Berufliche Grundbildung (EFZ) oder einschlägige Berufserfahrung (siehe Zutritt)

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