Kranführer/in

transportieren, heben, senken, navigieren

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Was macht ein/e Kranführer/in?

Kranführer und Kranführerinnen arbeiten auf Kranen und sind dafür verantwortlich, dass Lasten korrekt eingehängt und mit dem Kran sicher an die vorher abgesprochenen Orte der Baustelle gelangen. Meist handelt es sich um Hoch- oder Brückenbauten. Absolute Zuverlässigkeit ist bei dieser Arbeit unabdingbar, damit es nicht zu Unfällen kommt.

Kranführer und Kranführerinnen bewegen täglich verschiedene Objekte mit viel Gewicht. Das können Brückenteile oder andere Bauteile sein. Auch der Transport von Autos, Containern oder die Be- und Entladung von Schiffen gehört zu den Aufgaben in diesem Beruf. Neben dem sicheren Transport der Gegenstände ist Präzisionsarbeit entscheidend. Die Krane werden in zwei prüfungspflichtige Kategorien eingeteilt.

Kategorie A beinhaltet mobile Fahrzeugkrane, wie Autokrane, Mobilkrane, Raupenkrane, Anhängerkrane, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 Metern. Kategorie B beinhaltet fest installierte Turmdrehkrane wie Obendreher-, Untendreher- und Wippkrane, die vorwiegend im Hochbau eingesetzt werden. Die Krane werden entweder mit Kabel- oder Funkfernsteuerung vom Boden aus oder in der Kabine gesteuert.

Was und wozu?

  • Damit die Lasten während des Transports weder umstürzen noch abstürzen oder abrutschen, übernimmt der Kranführer beim Kraneinsatz die Verantwortung für die Sicherheit beim Anschlagen (Befestigen) und Zubringen der Lasten.
  • Damit sie sich auch während des Kraneinsatzes mit den beteiligten Bauleuten absprechen kann, verständigt sich die Kranführerin mit ihnen via Funk oder per Handzeichen.
  • Damit er die Sicherheit des Kraneinsatzes gewährleisten und allfällige Mängel frühzeitig erkennen kann, führt der Kranführer vor Inbetriebnahme des Krans zahlreiche Funktionskontrollen durch.
  • Damit Mängel am Kran schnellstmöglich durch Kranfachleute behoben werden können, kümmert sich die Kranführerin gewissenhaft um die Wartung und den Unterhalt der Krane und meldet Mängel unverzüglich ihren Vorgesetzten.

Facts

Zutritt
Mindestens 18 Jahre alt, erfolgreich absolvierter Grundkurs, mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse, erwiesenermassen gute körperliche Konstitution, rund 1 Jahr praktische Arbeit mit Anstellung auf dem Bau, Lernfahrausweis.
Ausbildung
In der Schweiz sind Kranführer/innen dazu verpflichtet, sich ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung ist eidgenössisch geregelt. Krane der Kategorien A und B darf nur führen, wer einen Kranführerausweis der SUVA besitzt. Dafür sind ausschliesslich Kurse von K-BMF anerkannten Kursanbietern in den Bereichen Baumaschinenführer und Kranführer beim Parifonds Bau leistungsberechtigt.

Für das Erreichen der Prüfungsreife werden Weiterbildungskurse angeboten. Es ist eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung abzulegen.
Sonnenseite
Kranführer und Kranführerinnen sind in der Lage, schwere Gegenstände in schwindelerregender Höhe zu bewegen und führen tagtäglich imposant grosse Maschinen.
Schattenseite
Wenn die Fachleute aufs Klo müssen, wird es ungemütlich, denn WCs gibt es in der Führerkabine keine. Sie müssen wohl oder übel auf eine Flasche oder eine Minilet-Einweg-Toilette zurückgreifen, da sich der Abstieg für einen Toilettengang nicht lohnt.
Gut zu wissen
Kranführer und Kranführerinnen sind im Baugewerbe, in der Holzindustrie oder in der Metallindustrie tätig. Auch der Abbau von Steinen und anderen Rohstoffen kann ein Tätigkeitsfeld darstellen. Sie arbeiten oft in grosser Höhe und unter Leistungsdruck. Dies erfordert Schwindelfreiheit und gutes Sehvermögen.

TOP 10 Anforderungen

unverzichtbar
wichtig
unverzichtbar
sehr wichtig
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wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
sehr wichtig
wichtig

Karrierewege als Kranführer/in

Verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten der Berufsverbände, z.B. als Baumaschinenführer/in, Geräteführer/in Hochbau, Kranexperte/-expertin.

Baumaschinenmechanikermeister/in HFP, Leiter/in in Facility Management und Maintenance HFP (eidg. Diplom)

Diagnosetechniker/in Baumaschinen BP, Instandhaltungsfachmann/-frau BP (eidg. Fachausweis)

Kranführer/in

Mind. 18 Jahre alt und erfolgreich absolvierter Grundkurs (siehe Zutritt)

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