Master of Law

Richter/in UH

zuhören, analysieren, bewerten, urteilen, kommunizieren

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Was macht ein/e Richter/in UH?

Richter und Richterinnen führen den Vorsitz bei Gerichtsverhandlungen und entscheiden bei Strafsachen und Streitigkeiten: Sie fällen die Urteile, die sie dann auch schriftlich festlegen und begründen. Um zu einem Urteil zu kommen, studieren sie die Akten, hören die Parteien an, vernehmen Zeugen, befragen Expert/innen, berücksichtigen Gesetzesartikel und frühere Gerichtsentscheide und beraten sich im Richterkollegium.

Sind die Richter und Richterinnen als Bezirksrichter/in tätig, beurteilen sie in erster Instanz Zivilstreitigkeiten und Straffälle, vernehmen Zeugen und nehmen Beweise auf. Als Oberrichter/in befinden sie in zweiter Instanz über Rekursfälle von Zivilstreitigkeiten und Straffällen sowie bei besonders schwerwiegenden und komplizierten Fällen. Als Jugendrichter/in entscheiden sie bei Straftaten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren über das Strafmass und erzieherische Massnahmen.

Bundesrichter und Bundesrichterinnen befassen sich in letzter Instanz mit kantonalen Gerichtsentscheiden, mit Straftaten, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen wie Terrorismus oder organisierte Kriminalität oder mit Beschwerden gegen Entscheide der Bundesverwaltung.

Was und wozu?

  • Damit ein Straftäter sein Strafmass erfährt, entscheidet der Richter vor Gericht über die Rechtsbrüche und spricht das Urteile über das Strafmass aus.
  • Damit die zerstrittenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Lösung kommen, mit der beide Parteien leben können, führt die Richterin eine Vergleichsverhandlung.
  • Damit Räuber, Diebinnen und Mörder ihre gerechte Strafe erhalten, verurteilt sie der Richter und begründet die aus seinem Urteil abgeleiteten Massnahmen.
  • Damit sie entscheiden kann, ob das Sorgerecht für die Kinder beiden Eltern oder nur einem Elternteil zugeteilt wird, hört sich die Richterin die verschiedenen Argumente an.

Facts

Zutritt
Gymnasiale Maturität, Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung oder Hochschulabschluss. Zudem Parteizugehörigkeit, falls die Wahl zum/zur Richter/in durchs Volk erfolgt.

Je nachdem sind die Aufnahmebestimmungen unterschiedlich. In zweisprachigen Kantonen sind Kenntnisse beider Sprachen notwendig.
Ausbildung
3 Jahre Bachelor- und 2 Jahre Masterstudium.
Sonnenseite
Bereits seit Urzeiten hat es Menschen gegeben, die aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Autorität Streit zwischen anderen Menschen geschlichtet haben. Diese ehrenwerte Aufgabe übernehmen heute die Richter und Richterinnen und leisten damit einen wertvollen Beitrag ans friedliche Zusammenleben der Gesellschaft.
Schattenseite
Richter und Richterinnen müssen unbefangen sein, das heisst, sie dürfen kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben und sollen als neutrale Personen unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Die eigenen Interessen und persönliche Haltung auszublenden, ist jedoch nicht immer ganz einfach.
Gut zu wissen
Richter und Richterinnen sind in verschiedenen Gerichten und in verschiedenen Funktionen tätig, als Jugend-, Bezirks-, Ober-, Bundesrichter/in. Ihr Aufgabenbereich ist dementsprechend unterschiedlich. In den meisten Kantonen werden Richter und Richterin auf Vorschlag von politischen Parteien durch das Volk oder das Parlament gewählt. In der Schweiz unterscheidet man zwischen Berufsrichter/in und nebenamtlichem/-r Fachrichter/in.

TOP 10 Anforderungen

Ebenfalls wichtig: Interesse für die Rechtssprechung und Objektivität.

sehr wichtig
unverzichtbar
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sehr wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
wichtig
wichtig
wichtig

Karrierewege als Richter/in UH

Berufserfahrung ist für die Laufbahn wichtig und um die verschiedenen Richterstufen zu erreichen. Nachdiplomstudien an Hochschulen. Doktorat (Dr. jur.): 2–3 Jahre.

Doktorat (Dissertation)

Richter/in UH

Gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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