Bundesrat stützt private Eignungsdiagnostik
20.07.2018 von Martina Rufener
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Stellungnahme des Bundesrats vom 22.11.2017
Die Lehrbetriebe haben ein Interesse daran, ihre zukünftigen Lernenden näher kennenzulernen, und setzen deshalb bei ihrer Auswahl verschiedene Instrumente ein. Dazu gehören Informationstage, Schnupperlehren, Aufnahmegespräche und firmeninterne Tests. Eignungstests liefern ein umfassendes Bild über die mitgebrachten Kompetenzen und dienen einer möglichst objektiven Beurteilung der Bewerbenden. Sie erlauben es, die Zeugnisnoten der einzelnen Schulen einzuordnen und zu vergleichen.
Ein Verzicht auf Eignungstests könnte die Auswahl der Lernenden erschweren. Zudem wären Jugendliche aus Schulen mit tieferen Notendurchschnitten bei der Lehrstellenvergabe unter Umständen benachteiligt. Neben den Vorteilen von Eignungstests gilt es bei deren Anwendung zu berücksichtigen, dass sie bei fremdsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern das Bild verzerren können.
1./2. Auch der Bund als Arbeitgeber will die Bewerbungsdossiers nach möglichst objektiven Kriterien beurteilen. Die zentrale Bundesverwaltung verzichtet deshalb nicht auf kostenpflichtige Eignungstests. Sie übernimmt jedoch deren Kosten. Das Eidgenössische Personalamt stellt den Lehrbetrieben der Bundesverwaltung einen Eignungstest für Bewerberinnen und Bewerber, die in der engeren Auswahl sind, zur Verfügung und finanziert diesen. Den Bewerberinnen und Bewerbern entstehen keine Kosten. Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber vorgängig bereits einen kostenpflichtigen Test absolviert, werden die Kosten beim Abschluss eines Lehrverhältnisses je nach Lehrbetrieb zurückerstattet.
3. Der Bund führt die ausgelagerten und rechtlich selbstständigen Unternehmen wie SBB und Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Im Rahmen der personalpolitischen Ziele erwartet der Bundesrat von den Unternehmen eine sozialverträgliche Personalpolitik und eine zeitgemässe berufliche Grundbildung. Vorgaben zum Rekrutierungswesen werden keine gemacht.
4./5. Der Bund begrüsst es, wenn private Lehrbetriebe dem Beispiel des Bundes folgen und die Kosten von Eignungstests übernehmen. Einen Eingriff von staatlicher Seite erachtet er jedoch als nicht zielführend. Viele Betriebe übernehmen heute bereits nachträglich die Kosten der Tests von Bewerberinnen und Bewerbern, mit denen sie einen Lehrvertrag abschliessen. Seit 2009 steht zudem ein Kompetenz-Assessment-Instrument zur Verfügung, dessen Einsatz für Bewerberinnen und Bewerber kostenlos ist (Nantys Kompass).
6. Lehrpersonen werden gezielt für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Berufsfindung und deren Vorbereitung auf den Übergang in eine berufliche Grundbildung oder weiterführende Schule ausgebildet (Reglement vom 26. August 1999 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I der EDK, Art. 3 Abs. 2b). Auf kantonaler Ebene stehen zudem Berufswahlunterricht, Berufsinformationszentren, Berufsberatung und Brückenangebote kostenlos zur Verfügung. Coaching- und Mentoringprogramme sowie das Case Management Berufsbildung runden das Instrumentarium ab.
7. Der Bundesrat hat keine Kompetenz, die Anzahl Schnuppertage in Lehrbetrieben zu erhöhen. Den Lehrbetrieben steht es frei, wie sie ihr Rekrutierungsverfahren gestalten. Eingriffe in diesen Prozess von staatlicher Seite könnten die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen vermindern und wären damit kontraproduktiv. Zudem steht aus Sicht des Bundes die Qualität von Schnupperlehren im Vordergrund. Diese steigert sich nicht zwingend durch eine höhere Anzahl Schnuppertage.