Notar/in

erstellen, dokumentieren, unterschreiben, beglaubigen

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Was macht ein/e Notar/in?

In der Schweiz ist für bestimmte Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung erforderlich. Notare und Notarinnen sind zum Erstellen dieser Urkunden, z.B. Verträge über Rechte an Grundstücken, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen, Stiftungserrichtungen, Beglaubigung von Unterschriften, Urkunden über Verlosungen, usw. und zur Rechtsberatung befugt.

Die Notariate werden von den Kantonen organisiert: Es bestehen daher unterschiedliche Formen – nebenberuflich, selbständig (im Hauptberuf Rechtsanwalt/-anwältin) oder als staatliche/r Beamte/Beamtin. Bei den beiden Letzteren ist das Notariat eine unter mehreren Tätigkeiten.

Im freien Notariat steht der Zugang zum Beruf fast durchwegs jenen Personen offen, die einen Universitätsabschluss vorweisen können. Amtsnotare und Amtsnotarinnen dagegen erlernen den Beruf meist über die berufliche Grundbildung als Kaufmann/-frau, Berufspraxis im Notariat und Teilstudium der Rechtswissenschaften mit Notariatsprüfung.

Was und wozu?

  • Damit der Wille der Vertragspartner in folgenreichen Rechtsangelegenheiten eindeutig nach deren Wunsch niedergelegt wird, kümmert sich der Notar darum, setzt sie gewissenhaft über die Inhalte der Rechtsgeschäfte in Kenntnis und belehrt sie über ihre Pflichten.
  • Damit die zukünftige Unternehmerin ihre eigene Firma gründen kann, lässt sie sich bei der Notarin beraten, die sich daraufhin auch um alle Formalitäten bei der Registrierung im Handelsregister kümmert.
  • Damit auch juristisch unerfahrene Personen die Tragweite einer Vereinbarung erkennen und der geplante Immobilienverkauf später rechtens ist, liest der Notar dem Verkäufer und dem Käufer die komplette Niederschrift vor, klärt sie über ihre Rechte und Pflichten auf und und macht zum Schluss die notarielle Beurkundung.
  • Damit ein alter Mann die Möglichkeit hat, über das Schicksal seines Vermögens nach seinem Ableben mitzubestimmen, erstellt oder beglaubigt die Notarin sein Testament.

Facts

Zutritt
Schweizer Bürgerrecht, einwandfreier Leumund. Je nach Kanton Studium als Rechtsanwalt/-anwältin oder berufliche Grundbildung, Berufspraxis und Weiterbildung bzw. gleichwertige Ausbildung.
Ausbildung
Kantonal verschieden.

a) Mind. 4 Jahre Studium in Rechtswissenschaften an einer schweiz. Hochschule, mehrjährige Berufspraxis in einem Notariat und Abschluss der Notariatsprüfung.

b) 3-jährige kaufmännische Grundbildung oder Mittelschule, mehrjährige Berufspraxis im Notariat, 2-jähriges juristisches Teilstudium mit Notariatsprüfung.

Kanton Zürich: Abschluss als Kaufmann/-frau EFZ mit Berufsmatura in einem zürcherischen Notariat, 2-jähriges juristisches Teilstudium mit Notariatsprüfung.
Sonnenseite
Notare und Notarinnen sind Experten in den Gebieten Immobilienrecht, Erbschaften und eheliches Güterrecht, Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie Gesellschaftsrecht, beraten die Parteien unparteilich und gewähren dadurch die Rechtssicherheit.
Schattenseite
Notare und Notarinnen haben eine äusserst verantwortungsvolle Aufgabe – nicht nur im Umgang mit Dokumenten und Papieren, sondern vor allem auch im Umgang mit den Menschen.
Gut zu wissen
In der Schweiz fällt die Organisation des Notariats in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Je nach Kanton sind die Notare und Notarinnen freiberuflich (Berufsnotariat), also getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit oder als Angestellte der kantonalen Verwaltung (Amtsnotariat) tätig. Viele Kantone kennen auch verschiedene Mischformen. Die Tätigkeit der Berufsleute beschränkt sich in der Regel auf den Bezirk des Amtsgerichts, in dem sie ihren Amtsbereich innehaben.

TOP 10 Anforderungen

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Karrierewege als Notar/in

Fachliteratur, Kurse, Vorlesungen, Schulung (verwaltungsintern), Vorgesetztenkurse. Nachdiplomkurse und -studien.

Bachelor of Science (FH) in Public Management

Notar/in

Rechtsanwalt/-wältin UH oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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